Hallo Besucher/-in

Leider ist dieser Blog noch eine Baustelle. Bald gibt es hier Beiträge über Luftqualität allgemein und speziell im urbanen Raum. Im Fokus steht lungengängiger Feinstaub PM2.5, der massgeblich für Atemwegs- und Herz-/Kreislauferkrankungen verantwortlich ist. Wir unterscheiden dabei zwischen reglementierten und (faktisch) unreglementierten Luftschadstoffen:

Reglementierte Luftschadstoffe

Seit Dezember 2024 gilt in der Schweiz die neue Luftreinhalte-Verordnung (LRV) mit ihrer Festlegung der Immissionsgrenzwerte. Diese regelt das Ausmass der Verschmutzung der Aussenluft mit Schadstoffen aus

  • Verbrennungsmotoren,
  • Heizungen (inkl. Holzheizungen),
  • Industrie und Gewerbebetrieben.

Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (SR 818.31) in der Fassung vom Oktober 2024

  • untersagt das Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen.

Weitere Vorschriften

  • verbieten das Verbrennen von Abfällen im Freien und
  • schränken das Abbrennen von Feuerwerk ein.

Unreglementierte Luftschadstoffe

Viele namhafte Quellen von Luftschadstoffen im Alltag sind jedoch (de facto) unreglementiert, darunter auch „hausgemachte“, u.a.

  • „Duftstoffe“,
  • Holzrauch: offene Feuer, Cheminée, Grill,
  • Chemikalien in Putz- und Reinigungsmitteln,
  • flüchtige organische Verbindungen (englisch: volatile organic compounds VOC),
  • Reifen-, Strassen-, Brems-, Schleifabrieb usw.

Was bedeutet das für die Qualität der Innenraumluft von Stadtbewohner/-innen?

Allen diesen lungengängigen PM2.5-Luftschadstoffen ist gemeinsam, dass sie gesundheitsschädlich sind, in der Luft schweben, sich ausbreiten, in Bodennähe ablagern und akkumulieren. Wegen all den unreglementierten, zusätzlichen Schadstoffquellen ist die Qualität der Innenraumluft oft schlechter als jene der Aussenluft.

Wer wissen will, was für Immissionswerte bei ihr/ihm herrschen, muss ein Messgerät kaufen und installieren. Permanente Luftqualitätskontrolle und Vergleiche mit anderen Messstationen können Hinweise auf hauseigene Verschmutzungsquellen liefern.

Atemluft.net will Wissen über reglementierte und unreglementierte PM2.5-Luftschadstoffe vermitteln, wie man sich vor ihnen schützen und wie jede/r im Alltag dazu beitragen kann, die PM2.5-Belastung niedrig zu halten. Und mithelfen, Bewusstsein dafür schaffen, wie wichtig saubere Luft für unsere Gesundheit ist.

2 Gedanken zu „Hallo Besucher/-in“

  1. Tönt ungut, ist aber nachvollziehbar.

    -Nur wollte ich hier anmerken, dass zwar im Absatz „Unreglementierte Luftschadstoffe“, Punkt zwei, „offene Feuer, etc.“, die Immissionen unreglementiert sind, jedoch die Brennmaterialien, also das, was die Emmissionen der Luftschadstoffe erzeugt, streng reglementiert ist… Mindestens Spanplatten, Lacke oder Kunststoffe in irgend einer Art und Weise selbst zu verbrennen, ist strengstens verboten. Wenn ich mich nicht irre.

    Das macht alles nicht viel besser, ist ein Quantum vom Grossen und Ganzen, meines erachtens jedoch trotzdem, in so eine komplexe und differenzierte Analyse, miteinzubeziehen.

    -Nebenbei: Was für Immisionen entstehen durch Fäulnis (bei Lebensmitteln, Wasser usw.)?
    Ich habe einmal einen Windstoss von faulem Wasser in’s Gesicht abbekommen (Der Geruch ist nicht zu verwechseln und vorhanden) und ging kurz darauf, wegen einem Kratzen auf meiner Augenhornhaut zum Augenarzt. Promt wurden nicht tote Schadstoffe als Problem gemessen und erkannt, sondern ganze, lebende Bakterien, welche ohne Behandlung, sehr wahrscheinlich zu „Sichtlücken“ geführt hätten.
    Diese Bakterien aus dem faulen Wasser, sind mir via Luftstösse, beim Lüften einer Wohnung, zugeflogen.
    Also haben wir es nicht nur mit „toten“ Luftschadstoffen, sondern auch mit ganzen Organismen, Lebendigen, ebenso Halblebendigen, in unserer Atemluft zu tun…

    /Vom natürlichen vs. synthetischen Stickstoff N Komplex, spreche ich nicht, da er nicht über das Atmen aufgenommen wird.

    Besten Dank allgemein, für diese Hinweise.

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  2. Danke für den Hinweis betreffend offene Feuer, da war an Rauch von Holzfeuern etc. gedacht, mit unbehandeltem, (mehr oder weniger) trockenem Holz, wie es auch kommerziell verkauft wird inkl. von Grün Zürich. Wir haben nun oben „Holzrauch“ ergänzt. Spanplatten, lackiertes Holz, Plastik etc. ist wohl oft Abfall und sowieso verboten. Auch das Verbrennen von „trockene[n], natürliche[n] Abfälle[n] aus Wald, Feld und Garten“ unterliegt besonderen Vorschriften. https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/luft-strahlung/luftschadstoffquellen/feuerung.html

    Bioschadstofforganismen in Innenräumen können wie eindrücklich geschildert ebenfalls z.T. sehr drastische gesundheitliche Auswirkungen haben. Danke für den Hinweis. In Wohnräumen gibt’s dazu wohl auch Vorschriften, Reglemente etc., namentlich Sporen von Schimmel in Innenräumen sind auch mietrechtlich ein Thema (sofern wer sich den Gang vors Gericht leisten kann).

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