Zwei Kamine am Fusse des Üetlibergs, 300 Meter Luftline voneinander entfernt, aus beiden kommen Abgase und Russ von verbranntem Holz – doch betreffend Schadstoffausstoss liegen Welten dazwischen. Zusammen sind sie ein symptomatisches Beispiel für den Unterschied zwischen reglementierten und unreglementierten Luftschadstoffquellen in der Praxis.
Der erste Kamin gehört zur mobilen Pelletheizung des Pfuusbus der Sozialwerke Pfarrer Sieber und den dazugehörigen Zeltanlagen beim Strassenverkehrsamt. Wie bei allen Heizungsanlagen reglementiert hier die 2024 verschärfte Luftreinhalte-Verordnung (LRV) den maximal zulässigen Schadstoffausstoss und macht so den Einbau von Partikelfiltern (Staubabscheidesystemen) faktisch zur Pflicht. Was aus diesem Kamin herauskommt, ist dennoch definitiv nicht atemlufttauglich, die Spezifikationen (PDF) des Herstellers erwähnen 31mg/m3 PM2.5 Luftschadstoffe (PM2.5 Feinstäube werden sonst, z.B. bei Luftqualitäts-Grenzwerten, nicht in Milligramm, sondern in Mikrogramm μg gemessen, laut WHO beträgt z.B. der noch zulässige Aussenluft-Jahresdurchschnitt für PM2.5 maximal 5μg/m3). Trotzdem ist es auch mit empfindlichen Luftwegen möglich, an diesem Kamin vorbeizugehen, ohne gleich zur Schutzmaske greifen zu müssen, und von Auge sind die ausströmenden Schadstoffe nicht zur sehen, sondern nur flimmernde Luft (auf dem Foto leider nur schlecht erkennbar).
Der zweite Kamin befindet sich wenige Schritte bergaufwärts, stammt vom Cheminée und/oder Grill des Restaurant Schützenhaus Albisgüetli und ist ebenfalls täglich im Dauerbetrieb. Cheminées und Grills fallen – wie u.a. auch offene Holzfeuer – weder unter die Luftreinhalte-Verordnung noch sonst unter eine durchsetzbare Einschränkung des Luftschadstoffausstosses, sprich, sie dürfen unreglementiert und ganz legal beliebig soviele Lufschadstoffe verbreiten, wie sie nur wollen, und der Ausstoss muss auch nicht gemessen und deklariert werden (der Betreiber nennt hier folgerichtig auch keine Messwerte). Dieser Unterschied sticht schon vom Weitem ins Auge: Dicker, bläulicher Rauch strömt tagein, tagaus aus dem Kamin, löst sich (optisch) nur langsam im Wind auf. Solcher Holzrauch gehört (wie auch Zigarettenrauch) mit zu den krebserregendsten Feinstäuben. Wehe allen mit empfindlichen Luftwegen, die windabwärts ungeschützt atmen müssen – und auch gegen den Wind ist hier auf Bodenebene ohne Maske vorbeilaufen meist aua!