Was sind Immissionen?

Immission (von lateinisch immittere „hineinschicken, -senden“) bezeichnet im Umweltrecht und in der Ökologie vor allem das Einwirken von Gefahrstoffen, Lärm, Schmutz, Strahlung und weiteren Emissionen auf die Umwelt.

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Immission bedeutet bezüglich der Umweltgesetzgebung Einwirkung von Störfaktoren aus der Umwelt auf Mensch und natürliche Umwelt. Der Ausstoß aus der Quelle wird Emission genannt. Jede Immission kann folglich auf einen oder mehrere Emittenten zurückgeführt werden.

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Immission)

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